Anlaufstellen

Wohin kann ich mich wenden?

Anwältinnenverzeichnis

Die feministische Rechtszeitschrift STREIT engagiert sich für die Verbesserung der Rechte von Frauen in allen Bereichen. Themen sind u. a. der Schutz von Frauen vor Gewalt, ihre Gleichberechtigung im Erwerbsleben und in der Familie, die autonome Gestaltung privater Lebensentwürfe. Die Plattform für die Weiterentwicklung der feministischen Rechtstheorie bietet auch eine Übersicht von Rechtsanwältinnen, die sich für die Rechte von Frauen engagieren.

Schuldnerberatungsstellen

Eine Übersicht über Schuldnerberatungsstellen bietet die verlinkte Website. Es werden keine Beratungsstellen speziell für von finanzieller Gewalt betroffene Frauen ausgewiesen.

Frauenhaus-Suche

Ein Frauenhaus bietet gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern Zuflucht und Schutz. Es ist offen für Frauen, die von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder finanzieller Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrer Herkunft, finanziellen Situation, Religion, sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität.

Wer nicht sicher ist, ob ein Frauenhaus hilfreich wäre, aber Unterstützung braucht, kann sich an eine Beratungsstelle wenden, die zum Thema Gewalt gegen Frauen berät.

www.amiki.de

„Es ist, wie es ist. Aber es wird, was Du daraus machst.“ Dieser Maxime folgend bietet AmiKi (= Alleinerziehend mit Kind) eine umfassende Übersicht über das komplexe Spektrum an Hilfen und Informationen für Alleinerziehende, die es in Deutschland gibt.

Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G. (MIA)

Der in Gründung befindliche Verein MIA engagiert sich für die Rechte alleinerziehender Mütter und gegen institutionelle Gewalt durch Jugendämter und Familiengerichte. Er fordert die Einhaltung der sogenannten „Istanbul-Konvention“ des Europarats durch die Familiengerichte in Deutschland, die Gewalt gegen Frauen bei ihren Entscheidungen unzureichend berücksichtigen. MIA macht mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen wie den „White Lily“-Day auf die besondere Notlage alleinerziehender Mütter aufmerksam.

Istanbul-Konvention

Das 2011 vom Europarat verabschiedete Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt trat im Jahr 2018 in Deutschland in Kraft. Mit Inkrafttreten hat sich Deutschland verpflichtet, auf allen staatlichen Ebenen, alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Verband für Familienarbeit e.V.

Der Verband sieht Familienarbeit als „eine Berufstätigkeit ist wie andere auch“. Daher fordert er eine finanzielle Gegenleistung, unabhängig davon, ob die Familienarbeit alternativ zur Erwerbstätigkeit oder nebenher geleistet wird. Zudem setzt er sich für ein Wahlrecht für Kinder ein. Der Verband ist aus der Hausfrauengewerkschaft hervorgegangen, die „Lohn für Hausarbeit“ gefordert hat.